ABGB: § 481, § 526
Bei Eigentümeridentität zwischen der herrschenden und der dienenden Liegenschaft ist die Begründung einer Grunddienstbarkeit ausgeschlossen.
Ein Fall der Eigentümeridentität liegt auch dann vor, wenn die herrschende und die dienende Liegenschaft im Eigentum derselben Miteigentümer stehen.

