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Identität der Miteigentümer der herrschenden und dienenden Liegenschaften schließt Grunddienstbarkeit aus

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/283Zak 2026, 172 Heft 9 v. 26.5.2026

ABGB: § 481, § 526

Bei Eigentümeridentität zwischen der herrschenden und der dienenden Liegenschaft ist die Begründung einer Grunddienstbarkeit ausgeschlossen.

Ein Fall der Eigentümeridentität liegt auch dann vor, wenn die herrschende und die dienende Liegenschaft im Eigentum derselben Miteigentümer stehen.

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