Am 8. 5. 2026 wurde die Richtlinie 2026/1024 zur Änderung der Pauschalreise-RL 2015/2302 im ABl kundgemacht. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der verbundenen Reiseleistungen, die teilweise Erweiterung des Pauschalreisebegriffs, neue Informationspflichten bei Zusatzbuchungen, detaillierte Gutscheinregeln, den Ausbau des Insolvenzschutzes, Regeln zum Beschwerdemanagement sowie die Einführung eines Erstattungsanspruchs des Veranstalters gegen Leistungserbringer. Die nationalen Umsetzungsbestimmungen müssen bis 29. 9. 2028 erlassen und ab 29. 3. 2029 angewendet werden.

