Nachdem seit Anfang des Jahres für Besitzstörungsklagen mittels Kfz eine reduzierte Bemessungsgrundlage von 40 € besteht und das bisherige "Abmahn-Modell" daher nicht mehr attraktiv ist, werden aus der Praxis (alte und) neue "Umgehungsstrategien" berichtet. Der Beitrag setzt sich damit kurz auseinander.

