Im Verbandsprozess III ZR 152/25 befasste sich der dt BGH mit einer Klausel in den AGB eines Streamingdienst-Anbieters, die vorsieht, dass die Kündigung durch den Kunden bei Verwendung einer Gutscheinkarte erst wirksam wird, wenn das Guthaben durch die Monatsgebühren vollständig aufgebraucht ist. Nach Ansicht des BGH ist die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung iSd § 307 BGB unwirksam, weil sie dem Kunden die Möglichkeit nimmt, das Abo jeweils zum Monatsende zu kündigen und erst später unter Verwendung des verbliebenen Guthabens wieder zu reaktivieren.

