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Keine Antragslegitimation des gesetzlichen Erwachsenenvertreters auf Änderung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/187Zak 2026, 114 Heft 6 v. 30.3.2026

AußStrG: § 128

Ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter ist nicht legitimiert, im eigenen Namen die Enthebung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu beantragen.

Einem nahen Angehörigen des Betroffenen (hier: Sohn) steht kein Antragsrecht auf Enthebung oder Umbestellung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu (siehe auch 8 Ob 119/20p = Zak 2021/413, 233). In einem auf seine Anregung eingeleiteten Änderungsverfahren hat er keine Rechtsmittellegitimation.

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