AußStrG: § 44 Abs 1, § 128
Ein Rechtsmittel gegen die Umbestellung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters, das der bisherige Erwachsenenvertreter im eigenen Namen erhebt, ist mangels Rechtsmittellegitimation zurückweisen.
AußStrG: § 44 Abs 1, § 128
Ein Rechtsmittel gegen die Umbestellung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters, das der bisherige Erwachsenenvertreter im eigenen Namen erhebt, ist mangels Rechtsmittellegitimation zurückweisen.
