Der Beitrag stellt die EGMR-E 34701/21, Gondert/Deutschland dar. Dort hat der EGMR die Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren festgestellt, weil es ein vorlagepflichtiges Gericht trotz des ausführlichen Antrags der betroffenen Partei ohne Begründung abgelehnt hat, relevante Fragen zur Auslegung des Unionsrechts dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Nach Ansicht des EGMR ist eine Begründung, die zumindest implizit auf die CILFIT-Kriterien des EuGH (zB acte clair) Bezug nimmt, erforderlich.

