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Kein Rechtsmittel gegen Rechtskraftbestätigung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/168Zak 2026, 99 Heft 5 v. 16.3.2026

ZPO: § 411

EO: § 7

Eine Rechtskraftbestätigung ist ein Beschluss, der nicht der formellen Rechtskraft fähig ist und nicht mit Rekurs angefochten werden kann.

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