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Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess wegen Verletzung der Dokumentationspflicht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/163Zak 2026, 97 Heft 5 v. 16.3.2026

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Die Verletzung der Dokumentationspflicht durch den Arzt führt zu einer Beweiserleichterung für den Patienten. In diesem Fall obliegt dem Arzt der Beweis, dass die undokumentierte Maßnahme tatsächlich gesetzt wurde, medizinisch nicht indiziert war oder ihr Unterbleiben für den Schaden mit größter Wahrscheinlichkeit unwesentlich war.

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