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Auswahl des Anerben nach dem Tod eines potenziellen Anerben während des Verlassenschaftsverfahrens

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/154Zak 2026, 94 Heft 5 v. 16.3.2026

AnerbG: § 2, § 3

Wenn ein potenzieller Anerbe während des Verlassenschaftsverfahrens stirbt, treten seine gesetzlichen Erben an seine Stelle und nehmen an der Auswahl des Anerben teil.

Die Feststellung der Erbhofeigenschaft erfolgt zwingend im Verlassenschaftsverfahren.

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