ABGB: § 864a, § 879 Abs 3
Eine Preisänderungsklausel (hier: jährliche indexbasierte Anpassung des Strom-Verbrauchspreises) unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
Seite 94
ABGB: § 864a, § 879 Abs 3
Eine Preisänderungsklausel (hier: jährliche indexbasierte Anpassung des Strom-Verbrauchspreises) unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
Seite 94
