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Anpassung des Strompreises über den ÖSPI - Geltungs- und Inhaltskontrolle

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/155Zak 2026, 94 Heft 5 v. 16.3.2026

ABGB: § 864a, § 879 Abs 3

Eine Preisänderungsklausel (hier: jährliche indexbasierte Anpassung des Strom-Verbrauchspreises) unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.

Seite 94


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