Gem § 12 Abs 3 VersVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht innerhalb eines Jahres nach der endgültigen und qualifizierten Ablehnung gerichtlich geltend macht. In 7 Ob 110/25i = Zak 2025/597, 371 hat der OGH Zweifel daran geäußert, dass diese Privilegierung von Versicherungsunternehmen dem Sachlichkeitsgebot entspricht, und einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH gestellt. In seiner Analyse vertritt der Autor die Ansicht, dass die Regelung nicht verfassungswidrig ist, ua weil die Interessen der Versicherungsnehmer ausreichend gewahrt sind (insb durch die Hinweispflicht des Versicherers).

