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Auslegung einer Schiedsvereinbarung in Bezug auf die erfassten Streitigkeiten

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/132Zak 2026, 79 Heft 4 v. 2.3.2026

ZPO: § 581, § 611 Abs 2

ABGB: § 914

Wenn zwar eine gültige Schiedsvereinbarung vorliegt, diese aber den Streitgegenstand nicht erfasst, kann die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs sowohl auf den Aufhebungsgrund des § 611 Abs 2 Z 1 Fall 1 ZPO als auch auf jenen des § 611 Abs 2 Z 3 Fall 1 ZPO gestützt werden.

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