MRG: § 33 Abs 1
ABGB: § 886
Vom Mieter kann der Mietvertrag gem § 33 Abs 1 MRG gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Mieter mittels einfacher E-Mail (ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist nicht wirksam, weil sie nicht dem Schriftformgebot entspricht.

