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Kündigung durch Mieter mit einfacher E-Mail unwirksam

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/125Zak 2026, 76 Heft 4 v. 2.3.2026

MRG: § 33 Abs 1

ABGB: § 886

Vom Mieter kann der Mietvertrag gem § 33 Abs 1 MRG gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Mieter mittels einfacher E-Mail (ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist nicht wirksam, weil sie nicht dem Schriftformgebot entspricht.

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