MRG: § 12a Abs 2
ABGB: § 914
Ein vertragliches Weitergaberecht schließt die Mietzinsanhebung wegen Unternehmensveräußerung nach § 12a Abs 2 MRG nur dann aus, wenn es tatsächlich ausgeübt wurde, dh die Mietrechte nicht gem § 12a Abs 1 MRG ex lege, sondern ohne Rücksicht auf die Unternehmensveräußerung aufgrund der Rechtsausübung übergegangen sind.

