WEG: § 28
Die Behebung von substanzgefährdenden Baugebrechen kann trotz hoher Kosten als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung qualifiziert werden (Zurückweisung des Revisionsrekurses).
Offen bleibt, ob einem einzelnen Wohnungseigentümer ein Unterlassungsanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft oder den Verwalter zusteht, wenn der Verwalter eine Maßnahme, die tatsächlich der außerordentlichen Verwaltung zuzurechnen ist, als ordentliche Verwaltung qualifiziert und ohne vorherige Beschlussfassung in Auftrag geben will.

