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Verlängerung der Maximalfrist für gerichtliche Erwachsenenvertretungen von drei auf fünf Jahre

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/119Zak 2026, 73 Heft 4 v. 2.3.2026

ABGB: § 246 Abs 1 Z 6, § 1503 Abs 27

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