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Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit zwischen Unternehmern

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/87Zak 2026, 55 Heft 3 v. 16.2.2026

ABGB: § 879 Abs 1, § 933a

Während ein Haftungsausschluss für schlichte grobe Fahrlässigkeit zwischen Unternehmern grundsätzlich wirksam vereinbart werden kann, ist ein Haftungsausschluss für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten sittenwidrig.

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