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Erwerbsbeschränkungen für Kfz-Abstellplätze - kein neuerlicher Fristbeginn wegen Neubegründung des Wohnungseigentums

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/86Zak 2026, 55 Heft 3 v. 16.2.2026

WEG: § 5 Abs 2

Die Frist von drei Jahren, bis zu deren Ablauf die in § 5 Abs 2 WEG vorgesehenen Beschränkungen für den Erwerb des Wohnungseigentums an Kfz-Abstellplätzen gelten, läuft ab der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum an der Liegenschaft. Auf die Wohnungseigentumsbegründung am konkreten Objekt kommt es nicht an.

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