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Befristung eines Wohnungsmietvertrags - bestimmter Endtermin

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/85Zak 2026, 55 Heft 3 v. 16.2.2026

MRG: § 29 Abs 1 Z 3

ABGB: § 914

Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit einer Befristungsvereinbarung iSd § 29 Abs 1 Z 3 MRG ist, dass aus der Urkunde ein bestimmter Endtermin hervorgeht. Ob der Endtermin bestimmt ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Dabei ist auf das übereinstimmende Verständnis der Vertragsparteien Bedacht zu nehmen, sofern der Parteiwille in der Urkunde zumindest irgendeinen Anhaltspunkt findet. Eine Falschbezeichnung in der Urkunde schadet nicht unbedingt.

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