ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298
Aufgrund des Beförderungsvertrags treffen den Betreiber einer Buslinie Verkehrssicherungspflichten im Haltestellenbereich (hier: Streupflicht bei Glatteis). Diese vertraglichen Pflichten bestehen unabhängig davon, ob der Betreiber Eigentümer oder Halter dieser Örtlichkeit ist.

