ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299
BTVG: § 2 Abs 4
Wenn der Liegenschaftskaufvertrag mit dem Liegenschaftseigentümer und der separat geschlossene Bauvertrag mit dem Bauunternehmer als wirtschaftliche Einheit gem § 2 Abs 4 BTVG einen Bauträgervertrag begründen, ist allein der Bauunternehmer Bauträger iSd BTVG. Ausschließlich ihn treffen die Sicherstellungs- und Rückzahlungspflichten, die das BTVG Bauträgern auferlegt (9 Ob 12/16d = Zak 2016/323, 175).

