IO: § 21, § 24 Abs 1
ABGB: § 1090
Gem § 24 Abs 1 IO tritt der Insolvenzverwalter in einen vom Schuldner als Bestandgeber geschlossenen Bestandvertrag ein. Diese Regelung erfasst nicht nur Bestandverträge über Liegenschaften, sondern sämtliche Bestandverträge iSd § 1090 ff ABGB. Bei atypischen und gemischten Verträgen mit bestandvertraglichen Elementen kommt es

