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Keine Kündigung eines Bestandvertrags nach § 21 IO in der Bestandgeberinsolvenz

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/57Zak 2026, 38 Heft 2 v. 2.2.2026

IO: § 21, § 24 Abs 1

ABGB: § 1090

Gem § 24 Abs 1 IO tritt der Insolvenzverwalter in einen vom Schuldner als Bestandgeber geschlossenen Bestandvertrag ein. Diese Regelung erfasst nicht nur Bestandverträge über Liegenschaften, sondern sämtliche Bestandverträge iSd § 1090 ff ABGB. Bei atypischen und gemischten Verträgen mit bestandvertraglichen Elementen kommt es

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