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Unzulässige Verlängerung der Verbesserungsfrist für ein Rechtsmittel wirkungslos

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/30Zak 2026, 19 Heft 1 v. 19.1.2026

AußStrG: § 7 Abs 2, § 10 Abs 5

Gem § 10 Abs 5 S 2 AußStrG kann eine Verbesserungsfrist, die für eine Notfrist (hier: Revisionsrekursfrist) eingeräumt worden ist, nicht verlängert werden. Durch einen unzulässigen Antrag auf Fristverlängerung wird die Verbesserungsfrist weder unterbrochen noch gehemmt. Dass das Gericht die Verlängerung nach Ablauf der ursprünglichen Frist bewilligt hat, ändert nichts.

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