ABGB: § 1311
StVO: § 10 Abs 2
Gem § 10 Abs 2 StVO müssen einander begegnende Fahrzeuge angehalten werden, wenn ein Ausweichen nicht möglich ist (hier: Begegnung von Traktor und Pkw auf einem schmalen Güterweg). Die Anhaltepflicht trifft beide Lenker in gleichem Maß.

