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Honoraranspruch des Rechtsanwalts bei Rechtsschutzversicherungsdeckung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/20Zak 2026, 16 Heft 1 v. 19.1.2026

RAO: § 16 Abs 1

ABGB: § 914

Im Fall der Rechtsschutzversicherungsdeckung muss der Honoraranspruch des Rechtsanwalts nicht mit der Versicherungsleistung übereinstimmen. Insb wenn der Rechtsanwalt vom Mandanten vor der Deckungszusage beauftragt worden ist, kann eine Honorarvereinbarung über ein die Versicherungsleistung übersteigendes Honorar bestehen.

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