vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtskraftbestätigung auch für Negativbescheinigung der Grundverkehrsbehörde erforderlich

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/14Zak 2026, 14 Heft 1 v. 19.1.2026

GBG: § 94 Abs 1 Z 3, § 122

Eine für die Grundbuchseintragung erforderliche Negativbestätigung der Grundverkehrsbehörde (hier: Negativbescheinigung nach § 16 Abs 2 Vbg GVG) bildet nur dann eine taugliche Eintragungsgrundlage, wenn eine Rechtskraftbestätigung der Behörde an- bzw beigefügt ist (siehe auch 5 Ob 65/21a = Zak 2021/490, 272).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!