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Anwaltshaftung wegen Schlechtvertretung bei Revision - Verjährungsbeginn

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/288Zak 2025, 176 Heft 9 v. 9.6.2025

ABGB: § 1489

Der Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt wegen eines Vertretungsfehlers beginnt gem § 1489 ABGB zu verjähren, sobald dem Mandanten die für die Entstehung maßgeblichen Tatumstände bekannt sind oder im Rahmen seiner Erkundigungsobliegenheit bekannt sein könnten.

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