NO: § 3
EO: § 1 Z 17
Ein Notariatsakt kann nur dann als Exekutionstitel dienen, wenn darin ua die Mindesterfordernisse für die Entstehung der Verpflichtung angeführt sind.
NO: § 3
EO: § 1 Z 17
Ein Notariatsakt kann nur dann als Exekutionstitel dienen, wenn darin ua die Mindesterfordernisse für die Entstehung der Verpflichtung angeführt sind.
