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Keine Rechtsmittellegitimation des Untermieters als Nebenintervenient im Räumungsstreit nach Rechtsmittelverzicht des Hauptmieters

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/262Zak 2025, 158 Heft 8 v. 19.5.2025

ZPO: § 19, § 20, § 568

Die Untermieterin bzw eine Person, die ihr Recht am Bestandobjekt vom Hauptbestandnehmer ableitet, kann als Nebenintervenientin im Räumungsverfahren das stattgebende Urteil nicht mit einem Rechtsmittel anfechten, wenn der Hauptbestandnehmer, auf dessen Seite sie beigetreten ist, einen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat.

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