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Unmittelbare Zuleitung von Regenwasser durch baubehördlich bewilligte Umbauten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/250Zak 2025, 155 Heft 8 v. 19.5.2025

ABGB: § 364 Abs 2

Wenn aufgrund baulicher Umgestaltungen (hier: Terrasse, verglaste Balkongeländer) bei starken Regenfällen Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück geleitet wird, liegt eine unmittelbare Zuleitung vor, die gem § 364 Abs 2 ABGB ohne besonderen Rechtstitel unzulässig ist. Dass für die ursächlichen Bauteile eine Baubewilligung erteilt wurde, schließt den Unterlassungsanspruch nicht aus.

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