ABGB: § 364 Abs 2, § 422, § 1295 Abs 1
Ein Grundeigentümer handelt grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn er einen Baum oder eine andere Pflanze an der Grundgrenze pflanzt und Äste bzw Wurzeln auf den Nachbargrund bzw in dessen Luftraum wachsen lässt.

