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Anwendbarkeit des HeimAufG während eines Krankenhausaufenthalts?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/249Zak 2025, 155 Heft 8 v. 19.5.2025

HeimAufG: § 2 Abs 1

Auch wenn der Patient einer Krankenanstalt (hier: Rehabilitationszentrum) während der medizinischen Behandlung nach einem Unfall pflegebedürftig ist, fällt er nicht in den Anwendungsbereich des HeimAufG. Das HeimAufG gilt für ihn erst dann, wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen und klar ist, dass er endgültig der ständigen Pflege und Betreuung bedarf.

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