WEG: § 32, § 34
ABGB: § 904
Bereits vorgeschriebene und bezahlte Bewirtschaftungskosten-Akonti kann der Verwalter nicht nachträglich erhöhen.
WEG: § 32, § 34
ABGB: § 904
Bereits vorgeschriebene und bezahlte Bewirtschaftungskosten-Akonti kann der Verwalter nicht nachträglich erhöhen.
