WEG: § 24 Abs 4, § 24 Abs 6, § 58g Abs 4
Die einmonatige Präklusivfrist nach § 24 Abs 6 WEG für die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft beginnt mit dem Anschlag zu laufen. Dies gilt auch dann, wenn im Fall der Bekanntmachung des Beschlusses durch den Verwalter auf dem Anschlag der Tag, an dem dieser erfolgt ist, falsch angeführt oder die Anfechtungsfrist falsch berechnet ist.

