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Beschlussanfechtung - Präklusivfrist läuft trotz Fehlinformation des Verwalters ab Anschlag

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/153Zak 2025, 99 Heft 5 v. 24.3.2025

WEG: § 24 Abs 4, § 24 Abs 6, § 58g Abs 4

Die einmonatige Präklusivfrist nach § 24 Abs 6 WEG für die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft beginnt mit dem Anschlag zu laufen. Dies gilt auch dann, wenn im Fall der Bekanntmachung des Beschlusses durch den Verwalter auf dem Anschlag der Tag, an dem dieser erfolgt ist, falsch angeführt oder die Anfechtungsfrist falsch berechnet ist.

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