ZPO: § 1, § 235 Abs 5
IPRG: § 10
Die Parteifähigkeit ist als verfahrensrechtliche Frage nach dem inländischen Verfahrensrecht zu prüfen. Nach dem österreichischen Verfahrensrecht ist eine ausländische juristische Person parteifähig, wenn sie nach ihrem Personalstatut (unter Berücksichtigung von Rück- und Weiterverweisungen) rechtsfähig ist.

