EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1 lit b
Bei einem Dienstleistungsvertrag über die Planung eines Bauprojekts liegt der internationale Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 7 Nr 1 lit b EuGVVO 2012 an dem Ort, an dem sich das Bauwerk befindet.
EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1 lit b
Bei einem Dienstleistungsvertrag über die Planung eines Bauprojekts liegt der internationale Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 7 Nr 1 lit b EuGVVO 2012 an dem Ort, an dem sich das Bauwerk befindet.
