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Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einem Auftrag zur Planung eines Bauprojekts

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/131Zak 2025, 79 Heft 4 v. 10.3.2025

EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1 lit b

Bei einem Dienstleistungsvertrag über die Planung eines Bauprojekts liegt der internationale Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 7 Nr 1 lit b EuGVVO 2012 an dem Ort, an dem sich das Bauwerk befindet.

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