WEG: § 16 Abs 2 Z 2
Ob eine Balkon- oder Loggiaverglasung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG (Änderung unter Inanspruchnahme von Allgemeinteilen) verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dient, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist grundsätzlich nicht revisibel.

