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Balkonverglasung nicht genehmigungsfähig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/126Zak 2025, 77 Heft 4 v. 10.3.2025

WEG: § 16 Abs 2 Z 2

Ob eine Balkon- oder Loggiaverglasung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG (Änderung unter Inanspruchnahme von Allgemeinteilen) verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dient, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist grundsätzlich nicht revisibel.

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