Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) wurden mit 28. 12. 2024 an die inflationäre Entwicklung angepasst (kundgemacht in BGBl III 2025/17).
Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) wurden mit 28. 12. 2024 an die inflationäre Entwicklung angepasst (kundgemacht in BGBl III 2025/17).
