Die Entscheidung 6 Ob 25/24f = Zak 2025/84, 53, zur Haftung eines Notars wegen einer unleserlichen Nuncupatio hat erhebliches Aufsehen1 verursacht. Ihre Tragweite wird erst klar, wenn man sich auch die erbrechtliche Vorgeschichte zum jetzigen Haftungsprozess vor Augen führt.

