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Anhebung der Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/78Zak 2025, 43 Heft 3 v. 17.2.2025

Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) wurden mit 28. 12. 2024 an die inflationäre Entwicklung angepasst (kundgemacht in BGBl III 2025/17).

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