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Keine Mietzinsanhebung wegen Wechsels eines Gesellschafters in einer Rechtsanwalts-OG

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/645Zak 2025, 404 Heft 20 v. 15.12.2025

MRG: § 12a Abs 3

Ob dem Vermieter nach Änderungen in der Mietergesellschaft ein Mietzinsanhebungsrecht gem § 12a Abs 3 MRG zusteht, ist nach der Machtwechseltheorie zu prüfen.

In die Mieter-OG (eine Rechtsanwaltsgesellschaft) trat ein neuer Gesellschafter ein. Anschließend kam es zum pensionierungsbedingten Austritt eines anderen Gesellschafters. Ein mehrheitlicher Gesellschafterwechsel trat dadurch nicht ein. Die Auffassung, dass bei dieser Sachlage mangels Machtwechsels kein Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG besteht, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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