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Wiederkaufsrechte zugunsten des Verkäufers und eines Dritten unwirksam

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/643Zak 2025, 403 Heft 20 v. 15.12.2025

ABGB: § 879 Abs 1, § 1070

Nach hA ist das Wiederkaufsrecht ein Gestaltungsrecht des Berechtigten, das durch eine einseitige unwiderrufliche Erklärung ausgeübt werden kann. Mit der Ausübung kommt der mit dem ersten Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag zustande.

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