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Unterhaltsvorschüsse für Kind mit Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/636Zak 2025, 400 Heft 20 v. 15.12.2025

UVG: § 2 Abs 1

Ein Kind, dem rechtskräftig der Status eines Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt ist, hat aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nach der Status-RL 2011/95/EU wie ein österreichisches Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse. Die Gründe für die Zuerkennung sind im Unterhaltsvorschussverfahren nicht zu prüfen.

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