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Gewaltschutzverfügung wegen "Psychoterror"

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/637Zak 2025, 401 Heft 20 v. 15.12.2025

EO: § 382b

Ob "Psychoterror" vorliegt, der die Erlassung einer Gewaltschutzverfügung nach § 382b EO rechtfertigt, ist zwar nach subjektiven Kriterien zu beurteilen, es gibt jedoch auch eine objektive Grenze. Die mit einem Scheidungsverfahren üblicherweise verbundenen nervlichen Belastungen reichen nicht aus.

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