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Anhebung des Mindestbetrags für die Rücklagendotierung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/625Zak 2025, 391 Heft 20 v. 15.12.2025

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31 Abs 5 WEG steigt der Mindestbetrag für die Dotierung der Rücklage mit 1. 1. 2026 auf 1,13 € pro m2 Nutzfläche (https://www.wko.at/oe/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/mindestruecklage-wohnungseigentumsgesetz ).

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