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Cech, Neue Judikatur zur Kurzzeitvermietung in Wien, immolex 2025/149, 361.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/623Zak 2025, 388 Heft 19 v. 1.12.2025

Gem § 129 Abs 1a iVm § 119 Abs 2a Bauordnung für Wien kann für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen eine Ausnahmebewilligung erforderlich sein. Der Autor weist darauf hin, dass der VfGH (E 4406/2025) keine kompetenzrechtlichen Einwände gegen diese Regelung hatte. Weiters berichtet der Artikel über die VwGH-Judikatur, nach der in einem Wohnungseigentumshaus die erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu einem Bewilligungsantrag nicht durch eine Vorabzustimmung im Wohnungseigentumsvertrag substituiert werden kann (siehe Zak 2025/539, 325).

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