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Einstweilige Verfügung gegen die wechselnde Betreuung des gemeinsamen Hundes?

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/620Zak 2025, 387 Heft 19 v. 1.12.2025

EO: § 250 Abs 1 Z 4, § 381

Gem § 250 Abs 1 Z 4 EO sind Haustiere, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind und zu denen eine gefühlsmäßige Bindung besteht, unpfändbar. Ob diese Pfändungsbeschränkung auch den Anspruch auf Zivilteilung eines solchen Haustiers ausschließt, bleibt offen.

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