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Teilungsverbot durch letztwillige Verfügung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/610Zak 2025, 384 Heft 19 v. 1.12.2025

ABGB: § 830, § 832

WEG: § 3 Abs 1 Z 3

Im Rahmen des § 832 ABGB kann der Erblasser den Erben mit letztwilliger Verfügung ein Teilungsverbot auferlegen.

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