ABGB: § 830, § 832
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Im Rahmen des § 832 ABGB kann der Erblasser den Erben mit letztwilliger Verfügung ein Teilungsverbot auferlegen.
ABGB: § 830, § 832
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Im Rahmen des § 832 ABGB kann der Erblasser den Erben mit letztwilliger Verfügung ein Teilungsverbot auferlegen.
