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Ersitzung einer Dienstbarkeit erfordert Glauben an Nutzungsrecht

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/609Zak 2025, 384 Heft 19 v. 1.12.2025

ABGB: § 480, § 863, § 1463

Die Ersitzung setzt ua Redlichkeit voraus. Redlichkeit erfordert den Glauben an einen gültigen Titel während der gesamten Ersitzungszeit. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den guten Glauben aus.

Die Redlichkeit wird vermutet. Die Beweislast für die Unredlichkeit liegt beim Ersitzungsgegner.

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